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Die Kosten

Die Kosten eines Mediationsverfahrens sind wesentlich geringer als bei einem Verfahren unter Nutzung des Rechtsweges. Bei einem Gerichtsverfahren fallen Gerichtsgebühren und für beide Parteien die gesetzlichen Anwaltsgebühren an.

Selbst bei einem Sieg im Gerichtsverfahren bleibt aber die siegende Partei auf den Gerichtskosten und den eigenen Anwaltskosten, wenn beim Verlierer "nichts zu holen" ist.

 

Beim Mediationsverfahren fallen nur die Mediationsgebühren an. Diese können unter den Parteien durch Vereinbarung geteilt oder auch von einer Partei allein übernommen werden.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach Vereinbarung, sollte sich aber am Streitwert ausrichten. In der Praxis richten sich die Mediationskosten nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.