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Die Kosten
Die Kosten eines Mediationsverfahrens sind
wesentlich geringer als bei einem Verfahren unter Nutzung
des Rechtsweges. Bei einem Gerichtsverfahren fallen Gerichtsgebühren
und für beide Parteien die gesetzlichen Anwaltsgebühren
an.
Selbst bei einem Sieg im Gerichtsverfahren
bleibt aber die siegende Partei auf den Gerichtskosten und
den eigenen Anwaltskosten, wenn beim Verlierer "nichts
zu holen" ist.
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Beim Mediationsverfahren fallen nur die Mediationsgebühren
an. Diese können unter den Parteien durch Vereinbarung
geteilt oder auch von einer Partei allein übernommen
werden.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach
Vereinbarung, sollte sich aber am Streitwert ausrichten. In
der Praxis richten sich die Mediationskosten nach der Gebührenordnung
für Rechtsanwälte.
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