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Das Verfahren

Nach einem Vorgespräch an einem neutralen Ort suchen die Konfliktparteien selbst unter Leitung des Mediators nach
einer von allen Seiten akzeptierten Problemlösung.

Das Verfahren liegt in der Hand der Parteien und nicht in der Hand eines Richters!

Der neutrale Mediator erläutert den Streitstand, dämpft Emotionen, beseitigt kommunikative Hindernisse, vermittelt bei Streitpositionen und gibt Anregungen zu denkbaren Lösungen.

  

Er gibt den Rahmen der Verhandlungen vor.

Ziel sind Lösungen zum allseitigen Nutzen in Form einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung, die von allen Beteiligten getragen wird und dadurch langfristig Frieden schaffen kann.

  

Eine freiwillige Vereinbarung ist haltbarer als ein doktrinierter Gerichtsbeschluss. Selbst wenn nach einem Gerichtsurteil nichts vom Gerichtsvollzieher zu vollstrecken wäre - bei einer freiwilligen Zahlungsvereinbarung findet sich immer eine Lösung.