|
Das Verfahren
Nach einem Vorgespräch an einem neutralen
Ort suchen die Konfliktparteien selbst unter Leitung des Mediators
nach
einer von allen Seiten akzeptierten Problemlösung.
Das Verfahren liegt in der Hand der Parteien
und nicht in der Hand eines Richters!
Der neutrale Mediator
erläutert den Streitstand, dämpft Emotionen, beseitigt
kommunikative Hindernisse, vermittelt bei Streitpositionen
und gibt Anregungen zu denkbaren Lösungen.
|
 |
Er gibt den Rahmen der Verhandlungen vor.
Ziel sind Lösungen zum allseitigen Nutzen
in Form einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung, die von
allen Beteiligten getragen wird und dadurch langfristig Frieden
schaffen kann.
|
 |
Eine freiwillige Vereinbarung ist haltbarer
als ein doktrinierter Gerichtsbeschluss. Selbst wenn nach
einem Gerichtsurteil nichts vom Gerichtsvollzieher zu vollstrecken
wäre - bei einer freiwilligen Zahlungsvereinbarung findet
sich immer eine Lösung.
|